Kompetenz und Erfahrung für Ihre Patientenverfügung.

Dr. med. univ. Elisabeth Ratzenböck, BLaw
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Patientenverfügung

Jeder Mensch sollte eine Patientenverfügung erstellen, um den behandelnden Ärzt/innen für den Fall der Urteilsunfähigkeit klare Entscheidungen vorzugeben und Angehörige im Notfall zu entlasten.

Herzstillstand, Schlaganfall oder Demenz können jede und jeden treffen. Auch jüngere Menschen können z.B. durch einen Sport- oder Verkehrsunfall vorübergehend oder dauerhaft urteilsunfähig werden.

Sichern Sie durch die rechtzeitige Erstellung einer Patientenverfügung ab, dass Sie im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit nach Ihren eigenen Wünschen behandelt werden – und nicht Dritte die medizinischen Entscheidungen für Sie treffen.

Dank meiner medizinischen und juristischen Ausbildung sowie langjährigen Erfahrung kann ich Sie umfassend in beiden Bereichen beraten. Nach ausführlicher Aufklärung entscheiden Sie selbst, ob und welche medizinischen Massnahmen Sie im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit wünschen. Mit meiner Hilfe vermeiden Sie die Fehler, die leider oft dazu führen, dass Patientenverfügungen ungültig sind und von Ärzt/innen nicht beachtet werden können bzw. dürfen.

Haus- oder Heimbesuche sind nach Absprache gerne möglich.

Frau in schwarzem Anzug mit verschränkten Armen, professioneller Auftritt, gegen dunklen und grauen Hintergrund.

Dr. med. univ. Elisabeth Ratzenböck, BLaw

Dr. Elisabeth Ratzenböck verbindet medizinische und juristische Expertise. Sie war zuletzt zehn Jahre als Oberärztin in einem schweizerischen Universitätsspital im Notfallzentrum tätig. Mit ihrem Abschluss in Rechtswissenschaften fokussiert sie sich heute auf das Medizinrecht, insbesondere auf die rechtssichere Gestaltung von Patientenverfügungen.

Dank ihrer Doppelqualifikation versteht sie sowohl die medizinische Realität als auch die juristischen Anforderungen. Sie verbindet das medizinische Verständnis einer erfahrenen Ärztin mit dem Fachwissen einer ausgebildeten Juristin – eine Kombination, die Sicherheit gibt, wenn es um sensible Entscheidungen im Leben und am Lebensende geht.

Behandlungsfehler

Beratung für Patient/innen

Schätzungen zufolge passieren in der Schweiz jährlich rund 60’000 Spitalfehler, d. h. mehr als 160 pro Tag (Quelle: Beobachter [Artikel hinter Bezahlschranke]).

Vermuten Sie, in einem Spital, durch eine/n Hausarzt/ärztin oder eine/n Facharzt/ärztin geschädigt worden zu sein?

Schildern Sie mir Ihren Fall. In einer ersten Analyse prüfe ich, ob die Voraussetzungen für eine Schadenersatzklage oder eine strafrechtliche Anzeige vorliegen. Bestehen Erfolgsaussichten, leite ich die ersten Schritte ein und übermittle Ihren Fall auf Ihren Wunsch an die mit mir kooperierende Kanzlei.

Bei dringenden Fällen sind Termine in der Regel innerhalb von 24 Stunden möglich.

Beratung für Medizinpersonal

Sind Sie als Ärzt/in, Pflegefachfrau/-mann oder Therapeut/in mit der Geltendmachung eines Kunstfehlers konfrontiert?

Ich berate Sie zur rechtlichen Situation und Ihren möglichen Vorgehensweisen. In dringenden Fällen ist eine Erstberatung in der Regel binnen 24 Stunden möglich.

Gutachten

Gerne erstelle ich ein Gutachten zu Ihren medizinischen oder medizinjuristischen Fragestellungen. Beispielsweise verfasse ich Expertisen zur Urteilsfähigkeit vor Erstellung eines Testaments oder Zweitgutachten (z.B. zur Überprüfung eines rechtsmedizinischen Gutachtens bei Vorwurf eines Körperverletzungs- oder Sexualdelikts).

Ein weißer Raum mit großen Fenstern, einem Tisch, drei schwarze Stühle und eine Zimmerpflanze in einem Korb auf einem Rollwagen.

Standort

Gerne begrüsse ich Sie in meinen Räumen an der Vogesenstrasse 81 in Basel – ruhig gelegen und gut erreichbar. Ich freue mich, mit Ihnen einen passenden Termin zu finden.

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Auftrag und Preise